"640 Kilobyte ought to be enough for anybody."
Bill Gates, 1981 über Arbeitsspeicher von Heimcomputern
IT-Recht bezeichnet als Kurzform die Begriffe Informationstechnologierecht oder Informationsrecht. Der enorme technologische Fortschritt in verkürzten Innovationszyklen ermöglicht eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten und Dienstleistungsangeboten. Hierbei wird oft juristisches Neuland betreten und das Rechtsgebiet selbst ständig weiterentwickelt. Dies verlangt von Beratern neben technischem Verständnis und strukturellem Denken auch ein hohes Maß an Kreativität, um hierbei eine kompetente Unterstützung gewährleisten zu können.
In diesem Bereich beraten wir Unternehmen in allen Fragen des Vertragsrechts betreffend Software, Hardware sowie fachspezifischen Dienstleistungen auch im internationalen Kontext.