Kreative Leistungen werden von Menschen erbracht. Dies geschieht überwiegend im Rahmen von Dienstverträgen für einen Auftraggeber. Diese müssen daher besondere Sorgfalt auf den umfassenden Erwerb der Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen verwenden und gleichzeitig Vorkehrungen für den Schutz des geschaffenen geistigen Eigentums bilden. Das Medienarbeitsrecht kennzeichnet sich außerdem durch spezielle Rahmenbedingungen, insbesondere eine Vielzahl von Tarifverträgen.

Wir beraten unsere Mandanten unter anderem bei der rechtssicheren Gestaltung, der Durchführung und der Beendigung von Arbeitsverträgen sowie in sämtlichen Fragen zur Künstlersozialversicherung und der Statusfeststellung.

ARBEITSRECHT