Autoren, Filmemacher, Fotografen, Musiker, bildende und darstellende Künstlerinnen und Künstler, Architekten, Designer und die Entwickler von Computerspielen schaffen mit ihren Werken künstlerische Qualität und wirtschaftliche Werte.

Das Urhebergesetz schützt den Urheber in seiner Beziehung zu seinem Werk. Es gewährt ihm sowohl in urheberpersönlichkeitsrechtlicher als auch vermögensrechtlicher Hinsicht Ansprüche. Gleichzeitig unterliegt das Urheberrecht als „geistiges Eigentum“ einer Sozialbindung.

Wir beraten sowohl Urheber, die ihre Werke schützen und wirtschaftlich auswerten möchten, als auch Verwerter, die urheberrechtlich geschützte Werke vermarkten. Dabei kommt unseren Mandanten neben den genauen Kenntnissen der spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen ein umfassendes Wissen im Hinblick auf die Mechanismen der einzelnen Branchen zugute.

Zu unseren Mandanten zählen beispielsweise Werbefilmproduktionen, Filmproduktionen, Dokumentarfilmhersteller, Regisseure, Kameraleute, Autoren, Verlage, Komponisten, Tonstudios, Musikverlage, Grafiker, Unterhaltungssoftwareentwickler, Designer sowie Architekten und freischaffende Künstler.

URHEBERRECHT